Gold nach einem Jahr steuerfrei verkaufen.
Wer physisches Gold länger als ein Jahr behält, zahlt beim Verkauf keine Steuer auf den Gewinn. Hier lesen Sie, was das in Euro bedeutet, worauf Sie achten sollten und wie es bei Silber, Platin und Palladium aussieht.
Das regelt § 23 des Einkommensteuergesetzes. Physisches Gold gilt steuerlich nicht als Kapitalanlage wie eine Aktie, sondern als Wirtschaftsgut. Für solche Güter gilt eine Haltefrist von einem Jahr, oft Spekulationsfrist genannt. Danach gehört der Gewinn komplett Ihnen, ganz gleich, wie hoch er ausfällt.
Gold und Aktien im Vergleich
Bei Aktien, Fonds und ETFs gibt es keine Haltefrist. Auf jeden Gewinn fällt Abgeltungssteuer an, auch nach zwanzig Jahren. Was das bei 10.000 Euro Gewinn ausmacht, zeigt die Tabelle.
| Aktien / ETF | Gold nach 1 Jahr | |
|---|---|---|
| Gewinn | 10.000,00 € | 10.000,00 € |
| Abgeltungssteuer 25 % | 2.500,00 € | 0,00 € |
| Solidaritätszuschlag 5,5 % | 137,50 € | 0,00 € |
| Ihnen bleiben | 7.362,50 € | 10.000,00 € |
Ohne Kirchensteuer und ohne Sparerpauschbetrag. Wer den Pauschbetrag von 1.000 Euro noch voll nutzen kann, zahlt bei Aktien in diesem Beispiel 2.373,75 Euro.
Was als physisches Gold zählt
Die Steuerfreiheit gilt nur, wenn Sie echtes Gold besitzen oder einen Anspruch auf Auslieferung haben.
- Steuerfrei nach einem Jahr sind Goldbarren, Goldmünzen wie Krügerrand oder Maple Leaf, eingelagertes Gold, das Ihnen als Eigentum zugeordnet ist, und goldgedeckte Wertpapiere mit Lieferanspruch wie Xetra-Gold.
- Immer steuerpflichtig sind Gold-ETFs und Fonds ohne Lieferanspruch, Zertifikate, Optionen und Aktien von Goldminen. Dort zahlen Sie Abgeltungssteuer, egal wie lange Sie halten.
Verkauf innerhalb eines Jahres
Verkaufen Sie früher, gilt der Gewinn als privates Veräußerungsgeschäft. Dann zahlen Sie nicht 25 Prozent, sondern Ihren persönlichen Einkommensteuersatz.
Es gibt allerdings eine Freigrenze von 1.000 Euro im Jahr. Bleiben Ihre Gewinne aus solchen Geschäften darunter, zahlen Sie nichts. Achtung, das ist eine Freigrenze und kein Freibetrag. Bei 999 Euro Gewinn bleibt alles steuerfrei, bei 1.001 Euro ist der gesamte Betrag steuerpflichtig.
Beim Sparplan zählt jede Rate einzeln
Bei einem Edelmetallsparplan läuft die Frist für jeden Kauf getrennt. Das Gold aus der März-Rate ist im nächsten März steuerfrei, das aus der April-Rate im nächsten April.
Wenn Sie einen Teil verkaufen, gehen in der Regel zuerst die ältesten Bestände weg. Wer lange spart, hat deshalb fast immer genug steuerfreies Gold, um flexibel zu bleiben.
Erben und Verschenken
Wer Gold erbt oder geschenkt bekommt, übernimmt die bisherige Haltedauer. Hat Ihr Vater das Gold vor fünf Jahren gekauft, können Sie es sofort steuerfrei verkaufen. Erbschaft- und Schenkungsteuer sind ein eigenes Thema. Dort gelten die üblichen Freibeträge, bei Kindern zum Beispiel 400.000 Euro pro Elternteil.
Silber, Platin und Palladium
Bei der Einkommensteuer gilt für alle vier Edelmetalle dieselbe Regel. Halten Sie physisches Metall länger als ein Jahr, verkaufen Sie es steuerfrei. Innerhalb eines Jahres gelten auch hier Ihr persönlicher Steuersatz und die Freigrenze von 1.000 Euro.
Der große Unterschied zeigt sich beim Kauf. Anlagegold ist in der gesamten EU von der Mehrwertsteuer befreit, Silber, Platin und Palladium sind es nicht.
| Metall | Haltefrist | MwSt. beim Kauf in Deutschland | MwSt. im Zollfreilager |
|---|---|---|---|
| Gold | 1 Jahr | 0 % | 0 % |
| Silber | 1 Jahr | 19 %* | 0 % |
| Platin | 1 Jahr | 19 % | 0 % |
| Palladium | 1 Jahr | 19 % | 0 % |
* Bei vielen Silbermünzen wird die sogenannte Differenzbesteuerung angewendet. Die Steuer ist dann im Preis enthalten und fällt meist etwas niedriger aus.
Warum das so viel ausmacht
Als Privatperson bekommen Sie die Mehrwertsteuer nicht zurück. Ein Händler kauft Ihr Silber später zum reinen Metallwert zurück. Kaufen Sie in Deutschland Silberbarren für 10.000 Euro, stecken darin nur rund 8.400 Euro Metall. Der Silberpreis muss also erst um 19 Prozent steigen, bevor Sie überhaupt bei null sind.
In einem Zollfreilager, etwa in der Schweiz, fällt keine Mehrwertsteuer an, solange das Metall dort bleibt. Für 10.000 Euro bekommen Sie dann auch 10.000 Euro Metall. Erst wenn Sie sich Silber, Platin oder Palladium nach Deutschland liefern lassen, wird die Steuer fällig. Gold können Sie dagegen jederzeit steuerfrei ausliefern lassen.
Fragen Sie uns gern, wie die Lagerung bei unserem Partner geregelt ist.
Häufige Fragen
Muss ich steuerfreie Goldgewinne in der Steuererklärung angeben?
Nein. Gewinne nach Ablauf der Haltefrist sind nicht steuerbar und müssen nicht angegeben werden. Bewahren Sie Kaufbelege aber auf, damit Sie die Haltedauer bei Bedarf nachweisen können.
Gilt die Steuerfreiheit auch für große Beträge?
Ja. Es gibt keine Obergrenze. Ob 1.000 oder 500.000 Euro Gewinn, nach einem Jahr bleibt beides steuerfrei.
Kann ich Verluste mit Gold steuerlich nutzen?
Nur innerhalb der Haltefrist. Dann lassen sich Verluste mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften verrechnen, nicht aber mit Aktiengewinnen oder Ihrem Gehalt.
Gilt das auch für Gold, das im Tresor eines Anbieters liegt?
Ja, sofern das Gold Ihnen als Eigentum gehört und nicht nur ein Zahlungsversprechen ist. Achten Sie beim Anbieter darauf, dass Ihr Bestand getrennt vom Firmenvermögen verwahrt wird.
Gilt die Haltefrist auch für Silber, Platin und Palladium?
Ja. Auch hier sind Gewinne aus physischem Metall nach einem Jahr steuerfrei. Anders als bei Gold fällt beim Kauf in Deutschland aber in der Regel 19 Prozent Mehrwertsteuer an, außer das Metall wird in einem Zollfreilager verwahrt.
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