Ihr Steuervorteil
Gold und Silber sind nicht nur wertbeständig — sie sind auch steuerlich außergewöhnlich attraktiv. Wer die Regeln kennt, zahlt weniger. Wer sie ignoriert, verschenkt Rendite. Hier sind alle relevanten steuerlichen Aspekte, verständlich erklärt. Wer physisches Gold oder Silber mindestens
12 Monate hält und dann verkauft, erzielt einen Gewinn, der vollständig steuerfrei ist unabhängig von der Höhe. Keine Abgeltungsteuer, keine Meldepflicht, kein Finanzamt. Das ist in § 23 EStG geregelt und gilt fürPrivatanleger ohne Ausnahme. Beispiel: Sie kaufen Gold für 10.000 € und verkaufen es nach 13 Monaten für 14.000 €. Gewinn: 4.000 € — steuerfrei.
Dasselbe mit Aktien: rund 1.056 € Steuern (Abgeltungsteuer 26,375 %).
Wer vor Ablauf der 12 Monate verkauft, zahlt
seinen persönlichen Einkommensteuersatz auf den Gewinn. Es gibt eine Freigrenze
von 1.000 € pro Jahr — aber Achtung: Es ist eine Freigrenze, kein Freibetrag.
Wer auch nur einen Euro darüber liegt, zahlt auf den gesamten Gewinn.
Beim Kauf gilt: Gold ist mehrwertsteuerfrei
(§ 25c UStG), Silber wird mit 19 % Mehrwertsteuer belastet. Der Verkaufsgewinn nach 12 Monaten ist bei
beiden steuerfrei.
Gold: MwSt. beim Kauf 0 % · Gewinn nach 1
Jahr steuerfrei · Zollfreilager nicht notwendig Silber: MwSt. beim Kauf 19 % ·
Gewinn nach 1 Jahr steuerfrei · Zollfreilager
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